Wir bei der Scherr GmbH sind ein echtes Team. Jeder Mitarbeiter wird nach seinen persönlichen Fähigkeiten eingesetzt und individuell gefördert. Diese Einstellung gegenüber allen Mitarbeitern schafft ein positives Arbeitsklima und ist somit ein wichtiger Baustein unseres Erfolgs.
Wir möchten unsere Leistungen durch kompetente Beratung, überdurchschnittlichen Service, Freundlichkeit sowie professionelle und zuverlässige Arbeiten sichtbar und erlebbar machen.
Veronika Scherr
Prokuristin
Als ich im Jahr 1989 den Schritt in die Selbständigkeit wagte, gab es nicht nur positive Stimmen zu dieser Entscheidung aus meinem Umfeld. Vor allem bin ich glücklich darüber, auch meine Frau von meiner Entscheidung überzeugt zu haben. Seit über 10 Jahren ist sie nunmehr als Prokuristin mit viel Engagement und Herzblut in unserem Unternehmen tätig.
Trotz all den vielen Veränderungen ist eines unserer wichtigsten Ziele jedoch über all die Jahre stets gleich geblieben:
Unser Anspruch an uns selbst ist es, nie aufzuhören besser zu werden, um unseren Kunden stets den besten Nutzen und Mehrwert bieten und gewährleisten zu können.
Thomas Scherr
Geschäftsleitung
Kundenzufriedenheit
In unserem familiär geführten Unternehmen stehen Sie als unser Kunde stets im Mittelpunkt.
Eine kundenorientierte Beratung – und zwar von Anfang an – ist der entscheidende Faktor um gemeinsam die beste Lösung für Ihr Produkt zu entwickeln. Da wir bei der Firma Scherr GmbH auf langfristige Partnerschaften und eine gute Zusammenarbeit setzen, behandeln wir Ihre Wünsche, Ziele und Anforderungen stets mit größtem Vertrauen und Sorgfalt.
Dabei behalten wir stets nicht nur die Anforderungen von morgen sondern vor allem auch die höchsten Ansprüche an uns selbst und unsere Qualität im Blick.
Qualität
Prozesssicherheit von der Warenannahme bis hin zur Verpackung ist der Schlüssel zu einer langfristigen Zusammenarbeit.
Die Prozessüberwachung erfolgt dabei durch die jährliche Rezertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN ENSSO 9001 und DIN EN 1090 sowie durch unser kompetentes und qualifiziertes Fachpersonal.
Prüfkriterien
Desweiteren fliesen zukunftsorientierte Neuerungen zeitgleich in die Prozesse ein.
Umweltschutz
Heute schon an morgen denken – diese Denkweise stellt eine der Grundsäulen unserer Firmenphilosophie dar. Wirtschaftlich und nachhaltig zu arbeiten liegt uns nicht nur am Herzen – vielmehr sehen wir dies auch als unsere Pflicht an.
Die aktuellsten Innovationen im Bereich der Pulverlacke und deren Umweltfreundlichkeit ist der Schlüssel zu unserem Erfolg und der Denkweise in unserem Unternehmen.
Allgemein
Die Bedeutung der Pulverbeschichtung nimmt immer mehr zu – das nicht ohne Grund.
Leistungsspektrum
Vorbehandlung
6-Zonen-Vorbehandlung:
1. Entfetten
2. Phosphatieren*
3. Spüle Ι
4. Spüle ΙΙ
5. VE-Spüle
6. Passivierung *
* Eisendickschicht-Phosphatierung mit nahezu doppelter Phosphatschichtbildung wie bei einer herkömmlichen Eisenphosphatierung. Deutlich verbesserter Korrosionsschutz sowie weniger Unterwanderung im Falle einer Oberflächenbeschädigung.
* Aluminium-Vorbehandlung mit einer chromfreien Passivierung.
Waschanlage
Vorgehensweise
Die elektronische Pulverbeschichtung beruht auf dem Prinzip, dass sich entgegengesetzt geladene Teilchen – das Beschichtungspulver einerseits und das zu beschichtende Teil andererseits – anziehen.
Seine elektrische Ladung erhält das trockene Pulver beim Sprühen über eine Elektrode, die sich in der Sprühpistole befindet. Durch die Erdung des Werkstücks bildet sich ein elektrisches Feld das die Pulverpartikel auf dem Werkstück „anzieht“. Im Kammerofen wird das Pulver je nach Pulvertyp meist bei 140 °C bis 220 °C geschmolzen; dabei entsteht eine Lackschicht ( Duroplast).
Nach Abkühlung des Werkstücks ist dieses sofort weiterverarbeitbar.
Pulverlacke und technische Daten
Um ein kratz- und schlagfestes Oberflächenfinish zu erhalten, ist die Pulverbeschichtung hierfür das best geeignete Verfahren.
Die Pulverlacke können individuell je nach Projekt gewählt werden und sind wie folgt zu unterscheiden:
Beschichtungskabine
Technische Daten
Wir sind Ihr Partner für sämtliche Anwendungsbereiche:
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Scherr GmbH
Stuttgarter Straße 138-140
73066 Uhingen
Telefon: +49 (0) 71 61 / 29 00 84 -0
E-Mail: info@scherr-gmbh.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_linksnode. html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
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Auskunft, Sperrung, Löschung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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3. Datenerfassung auf unserer Website
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Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
4. Plugins und Tools
Google Maps
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Scherr GmbH
Stuttgarter Straße 138-140
D- 73066 Uhingen
Tel.: +49 (0) 71 61 / 29 00 84 -0
Fax: +49 (0) 71 61 / 29 00 84 -1
E-Mail: info@scherr-gmbh.de
Internet: www.scherr-gmbh.de
Geschäftsführer: Thomas Scherr
Registergericht: Amtsgericht Göppingen
Registernummer: HRB 1972
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 145549097
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Thomas Scherr
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Design:
Paulina Griesinger
Umsetzung:
sichtschmiede GmbH & Co. KG
1. Allgemeines
Den Vertragsbedingungen zwischen der Fa. Scherr GmbH und ihren Kunden liegen ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Diese bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung der Firma Scherr. Der Vertrag ist geschlossen, wenn die Firma Scherr die Ware annimmt entweder durch mündliche Absprache, mit Abstempeln des Lieferscheins, schriftlicher Auftragsbestätigung oder die Lieferung ausgeführt hat. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich anzugeben. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherung für nachträgliche Vertragsänderungen. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Scherr maßgebend. Die nachstehenden Bedingungen gelten ohne weiteres auch für alle weiteren Geschäfte des Aufraggebers mit uns, ohne dass diese Bedingungen erneut ausdrücklich herangezogen werden müssen. Einkaufs- und/oder Bestellbedingungen des Auftraggebers sowie Gegenbestätigungen des Bestellers mit diesbezüglichem Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferung freibleibend. Maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Angebote beziehen sich immer auf die gesamte Menge, ( geschlossene Abnahme ) Der Preis für einzelne Positionen bildet sich aus der Gesamtauftragsgröße.
3. Preise und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, soweit sie vom Kunden geschuldet ist. Fracht-, Überführungs-, Verpackungs-, Versicherungs- und Zollkosten trägt, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Kunde. Preise, auch solche für Nebenleistungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei der Übergabe des Vertragsgegenstandes, spätestens jedoch acht Tage nach Zugang der Ware und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Weichen Material, Stückzahl, Gewicht oder Werkstoff der uns übergebenen Werkstücke von den Angaben der Anfrage des Bestellers ab oder erhöhen sich die für unsere Preisbildung maßgebenden Kosten für Material, Hilfs- und Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter sowie Energie bis zu dem Zeitpunkt der Lieferung, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen. Sind Festpreise vereinbart, wird über eine angemessene Preisänderung verhandelt. Dann darüber in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erzielt werden, ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand der uns übergebenen Liefergegenstände (z.B. bei mangelnder Beschichtungsfähigkeit) entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechungsdatum zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Sämtliche Zahlungen sind spesen-, auflagen- und bedingungsfrei auf eines der von uns angegebenen Konten zu leisten. Zahlungsanweisungen, Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung (hierzu ist nur die Geschäftsleitung berechtigt) und nur zahlungshalber angenommen. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Die Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und Wechselspesen sind von dem Besteller umgehend nach Erhalt unserer Belastungsanzeige zu zahlen. Gegen die Ansprüche der Fa. Scherr kann ein Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist und ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers werden sämtliche gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Verzugszinsen werden mit 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Firma Scherr eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn Mängel von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Lieferung
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen sowie die Übergabe und Eignung der Materialien, des Weiteren die Übersendung aller technischen Unterlagen und Pläne durch den Kunden voraus. Alle Lieferfristen und –Termine stehen unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Produktionsstörungen und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit erforderlichen Materialien und bei Zukäufen oder Fremdvergaben unter dem Vorbehalt von Lieferfähigkeit und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei Verträgen über die Lohnbearbeitung von beigestelltem Material obliegt dem Kunden die Verantwortung über die Eignung, die Qualität, den Anliefertermin und die Quantität des bereitzustellenden Materials. Wir schulden hierbei lediglich die abgeforderte Lackierarbeit oder Pulverbeschichtung auf der Grundlage des Standes der Technik. Materialbedingter Ausschuss liegt nicht in der Verantwortung von uns und ist vom Kunden gesondert nachzuliefe rn. Sofern vereinbarte Anliefertermine des beigestellten Materials nicht eingehalten werden, kann die geschuldete Leistung von uns nicht termingetreu abgefordert werden. Wir behalten uns hierbei die Geltendmachung des daraus resultierenden Schadens vor. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt ebenfalls vorbehalten. Bei sonstigen Lieferungen und Leistungen sowie Komplettierungsarbeiten schulden wir den in den besonderen Individualvereinbarungen oder einzelnen Bestellungen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang auf der Grundlage des Standes der Technik. In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen beider Parteien und verschieben sich die Termine und Fristen für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen entsprechend; als Fälle höherer Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und sonstige von keiner der Parteien zu vertretende Umstände. Das Ereignis höherer Gewalt ist der anderen Vertragspartei unverzüglich anzuzeigen. Frühestens sechs Wochen nach Erhalt dieser Anzeige ist jede der Vertragsparteien unter Ausschluss einer diesbezüglichen Ersatzverpflichtung zum Rücktritt von dem Vertrage berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzuges des Kunden vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Vertragsware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gemäß vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für diese haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. Gefahrübergang / Abnahme
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Lieferteile auf den Kunden über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch die Firma Scherr gegen Diebstahl, Bruch, Feuer- und Wasserschäden, wie sonstige versicherten Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen die der Kunde, zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Angelieferte Vertragsgegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche entgegenzunehmen. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige, den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen. Teillieferungen sind unzulässig.
6. Gewährleistung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sofern wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben etc. des Bestellers zu leisten haben, trägt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Der Besteller trägt im Hinblick auf die durch zu führenden Oberflächenveredelungen auch die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen und Mustern erhoben werden. Führt die Oberflächenveredelung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zum Erfolg, weil z.B. die vom Kunden gemachten Angaben unrichtig sind, wir versteckte Fehler im Lieferteil vor Durchführung der Oberflächenveredelung nicht kannten und nicht kennen konnten oder weil Eigenschaften des bearbeiteten Lieferteils, die Oberflächenbeschaffenheit oder der Zustand des Lieferteils eine erfolgreiche Oberflächenbearbeitung unmöglich machen, wir dies jedoch nicht wussten und nicht wissen konnten, so ist dennoch die erbrachte Lohnarbeit zu bezahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nicht übernommen, Standardmäßig wird entsprechend der DIN 12944 nach C 2 H pulverbeschichtet. es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet die Beschichteten Oberflächen regelmäßig zu reinigen, und evtl. Fehlstellen auszubessern. Bei mangelnder Pflege und Wartung erlischt der Garantieanspruch. Die gewünschte Güte muss deutlich auf den Anfrage – Auftragspapieren vermerkt sein. Wir haften ferner nicht für Verschlechterung oder Untergang oder unsachgemäße Behandlung des Liefergegenstandes nach Gefahrübergang. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Maß- und Farbtoleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für die Lichtbeständigkeit unserer Beschichtungen übernehmen wir keine Gewähr. Eine absolute Farbübereinstimmung der Pulverbeschichtung ist aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht zu verwirklichen. Metallicfarben unterliegen keiner verbindlichen Norm, wir haften nicht für Effektunterschiede und Farbunterschiede die durchfalsche oder mangelende Angaben herrühren. Eventuelle geringfügige Farbabweichungen und unterschiedliche Glanzgradnuancen hat der Besteller zu dulden. Wird uns Ware zur Bearbeitung oder Veredelung angeliefert, gilt im Falle einer Eingangskontrolle die in unserem Werk festgestellte Menge, sonst die im Lieferschein angegebene Menge als Eingangsmenge. Verpackte Ware wird nur grob bei Wareneingang kontrolliert. Es gilt die bei der Verarbeitung festgestellte Menge als gelieferte Menge. Für Serienteile kann bis zu 3% Ausschuss und Fehlmengen keine Haftung übernommen werden, ebenso bei zerbrechlicher Ware. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel unserer Werkleistung/Oberflächenveredelung vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wird die Nacherfüllung durch uns nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgreich durchgeführt, so kann der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf er nach seiner Wahl berechtigt ist, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Dies gilt auch für die Fälle, in welchen die Nacherfüllung fehlschlägt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunden Schadenersatzansprüche geltend macht die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt unbeschadet der §§ 478, 479 BGB und soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart ist, 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Rückgriffs Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB gegen uns sind beschränkt auf den gesetzlichen Umfang der gegen den Kunden geltend gemachten Gewährleistungsansprüche Dritter und setzen voraus, dass der Kunde seiner ihm im Verhältnis zu uns obliegenden Prüf- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, solche Ansprüche – soweit tunlich – abzuwehren.
7. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht
Soweit wir nicht durch Bearbeitung der von uns vom Besteller überlassenen Rohware an der veredelten Ware Alleineigentum erwerben, erwerben wir durch die Bearbeitung der Rohware oder deren Verbindung mit fremdem Material Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Rohware zur Ware der durch die Bearbeitung oder Verbindung entstandenen neuen Sache. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt oder Miteigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Besteller nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr gestattet, insbesondere darf die Ware weder verpfändet noch zu Sicherung übereignet werden. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller bis zur vollständigen Tilgung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche alle ihm aus der Veräußerung entstehende Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Weiterveräußerung einer in unserem Miteigentum stehenden Sache gilt Absatz 1 sinngemäß. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie eine Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Von der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen in die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Zur Durchsetzung unserer Rechte hat uns der Besteller alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Bestellers unsere Sicherheiten freizugeben, soweit sie 10 % aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche übersteigen. Im Übrigen erwerben wir an den uns zu Bearbeitung übergebenen Liefergegenständen ein gesetzliches Pfandrecht, da wir wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller geltend machen können.
9. Nebenpflichten
Eine Zusicherung der Verträglichkeit von uns verwendeter Arbeitsmaterialien und Verarbeitungsprozesse mit vom Besteller gestellten Stoffen würde eine umfangreiche labormässige und messtechnische Voruntersuchung erfordern. Dies gilt insbesondere für bereits beschichtete oder vergütete, ebenso für entlackierte, passivierte oder eloxierte Materialien sowie für Metallwaren. Sofern eine solche Voruntersuchung nicht ausdrücklich gegen gesonderte Vergütung vereinbart ist, sind wir nicht verpflichtet, vom Besteller gestellte Stoffe über eine Augenscheinseinahme hinausgehend auf ihre Eignung und Qualität zu prüfen, sofern sie nicht als offensichtlich falsch erkennbar sind. Unsere Haftung ist insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Überprüfung der Artikel auf Übereinstimmungen mit Nummern und Bezeichnungen auf Lieferscheinen Dritter wird von uns nicht vorgenommen. Für die Eignung, Qualität und Richtigkeit der gelieferten Stoffe ist deshalb allein der Besteller verantwortlich, der hierfür im Streitfalle den Beweis zu erbringen hat. Im Übrigen verweisen wir zu Unterrichtung des Bestellers über die Abstimmung von Technologie, Materialien, sowie Eigenschaften und Beschaffenheit von Werkstoffen auf unsere technische Spezifikationen für Pulverbeschichtung.
10. Untergründe
Die Ware muss generell für die Beschichtung geeignet sein, sinnvoll aufzuhängen, nicht schöpfend und hitzefest bis 220°C sein. Für die Beschichtung auf Edelstahl kann bei Außenbewitterung und in Feuchträumen keine Gewährleistung übernommen werden. Bei verzinkter Ware, wird die Gewährleistung abgelehnt, wenn die Verzinkung nicht durch Fa. Scherr beauftragt wurde. Der Untergrund ist nicht von der Firma Scherr beeinflussbar. Ausgasungen, Haftungsstörrungen und raue Oberflächen können nicht als Reklamation anerkannt werden. Passivierungsschichten können die Haftung teils erheblich negativ beeinflussen. Für diese Schichten kann keine Gewähr und Haftung übernommen werden. Zunderschichten, Laserkanten und Oxidschichten sind kein Haftgrund und sind durch den Kunden zu entfernen. Eine Hinweispflicht besteht nicht, da die Verarbeitung lt. Angebot erfolgt und der Beschichtungsbetrieb keine Möglichkeit zu Auswahl der bereitgestellten Materialien hat. Für Oberflächenstörungen durch Silikonmittel und Markierungen ( Edding, Wachsstift ) kann keine Haftung übernommen werden.
11. Qualitätssicherung
Qualitätssicherungsvorschriften und Richtlinien des Bestellers sind für uns nur verbindlich, soweit wir dies schriftlich bestätigt haben. Erstmuster erstellen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Besteller. Im Übrigen erfolgen Auskünfte und Beratungen über Anwendungsmöglichkeiten und Bearbeitungsverfahren sowie sonstigen Angaben nach bestem Wissen, jedoch unter Beschränkung unserer Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12. Abschließende Bestimmungen
Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so ist die andere Partei berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten. Die Abtretung von Rechten des Bestellers aus der Geschäftsbeziehung ist ohne unser schriftliches Einverständnis zu zulässig.
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der Vereinbarung mit dem Besteller berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt wurde.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Uhingen. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Gerichtsstand der Sitz der Firma Uhingen oder der Sitz des Kunden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.